Auf EU-Ebene trat am 26. September 2008 die Batterie-Richtlinie 2006/66/EC in Kraft. Um deren Anforderungen zu erfüllen, kennzeichnet Canon sämtliche durch Canon in Verkehr gebrachten Batterien und Akkumulatoren mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne. In der Schweiz gelten gebrauchte Batterien als Sonderabfall. Alle Konsumentinnen und Konsumenten sind gesetzlich verpflichtet, sie an den Verkaufspunkt oder eine andere Sammelstelle zurückzubringen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (Anhang 2.15, Batterien und Akkumulatoren).
Weitere Informationen zum Batterie-Recycling in der Schweiz finden Sie auf der INOBAT Website:
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