Alle Projektoren von Canon, die für den europäischen Wirtschaftsraum („EWR" – namentlich EU, Island, Liechtenstein und Norwegen) sowie die Schweiz vorgesehen sind und dort verkauft werden, werden durch die europaweite Canon Garantie (EWS) über 3 Jahre abgedeckt. Die Canon EWS garantiert, dass im Fall der Notwendigkeit von Reparaturen am Produkt im Lauf der ersten 3 Jahre die vollständigen Kosten für Ersatzteile und Arbeit von Canon übernommen werden. Allerdings ist es im Rahmen der Standard-EWS erforderlich, das Produkt auf eigene Kosten des Kunden an eine autorisierte Reparatur-Servicestelle zurückzusenden. Sollte sich eine Reparatur als unwirtschaftlich erweisen, darf Canon die Entscheidung treffen, das Produkt durch ein neues Modell zu ersetzen, das einen gleichen oder höheren Leistungsumfang bietet. Der Standard-EWS-Plan umfasst keinen zusätzlichen Support für den Kunden während der Reparatur.
Zusätzlich zum zuvor genannten Angebot wird, wo immer möglich, für XEED und LX Installationsmodelle, die im EWR sowie in der Schweiz erworben worden sind, auch ein kostenloser „Erweiterter Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren über 3 Jahre“ angeboten, in deren Rahmen innerhalb eines Tages* ein Projektor-Leihgerät bereitgestellt wird, während das Produkt des Kunden repariert wird. Dieser erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren steht nur in den unten aufgeführten qualifizierten Ländern und für qualifizierte Modelle zur Verfügung. Wo anwendbar, haben Kunden mit dieser Garantie das Recht, im Lauf der ersten 3 Jahre nach dem Kauf ein Projektor-Leihgerät mit gleichem oder höherem Leistungsumfang in Anspruch zu nehmen, während ihr defektes Gerät repariert wird, sofern ein gültiger Kaufbeleg vorgelegt werden kann. Das defekte Gerät wird nach Reparatur zurückgeben, das heisst, der Leihprojektor ist kein dauerhafter Ersatz.
* „Innerhalb eines Tages“ bedeutet, dass der Leihprojektor, wo immer möglich, einen Tag nach Anforderung des Leihgeräts bereitgestellt wird, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist. Dieser Leihgeräte-Service unterliegt den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
F: Wo steht der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren zur Verfügung?
A: Der Service ist nur in den folgenden qualifizierten Ländern verfügbar: Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowakei, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich.
Seit dem 1. Januar 2016 sind auch Kunden in Estland, Lettland und Litauen qualifiziert, den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch zu nehmen. In diesen Ländern kann der Service nur im Zusammenhang mit qualifizierten Projektormodellen in Anspruch genommen werden, die ab dem 1. Januar 2016 erworben worden sind.
F: Wer kann den erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren in Anspruch nehmen?
A: Entweder Kunden oder ihre Systemintegratoren können das Serviceverfahren einleiten, wenn sie einen Schaden des Produkts feststellen. Sobald ein Gerätedefekt festgestellt und das Angebot eines Leihgeräts angenommen worden ist, wird das Leihgerät (entsprechend der vollständigen Geschäftsbedingungen) bereitgestellt.
F: An wen kann ich mich bezüglich des erweiterten Projektor-Leihgeräte-Garantieservices wenden?
A: Kunden oder ihre Systemintegratoren sollten sich an das entsprechende lokale Canon Helpdesk wenden. Canon sammelt alle relevanten Informationen (das heisst, die Fehlerdetails) und führt eine erste einfache Untersuchung der möglichen Ursache durch. Sollte der Fehler weiterhin auftreten, setzt sich im zweiten Schritt der Support von Canon mit dem Kunden oder Systemintegrator in Verbindung. Wenn die Fehlerdiagnose bestätigt und eine Reparatur empfohlen wird, bietet Canon ein Produkt mit gleichem Leistungsumfang (oder ein Produkt mit grösserem Leistungsumfang) als das Leihgerät an.
F: Wie lange dauert es, bis der Leihprojektor ausgeliefert wird?
A: Wo immer es möglich ist, wird der Leihprojektor am Tag nach der Anforderung bereitgestellt, sofern die Anforderung vor 11:00 Uhr gestellt worden ist, bzw. zwei Tage nach der Anforderung, wenn sie nach 11:00 Uhr, an einem Wochenende oder einem gesetzlichen Feiertag gestellt worden ist.
F: An welche Adresse wird der Leihprojektor ausgeliefert?
A: Leihprojektoren stehen für die Auslieferung entweder an den Systemintegrator oder unmittelbar an den Kunden zur Verfügung (sofern der Kunde über die technischen Kenntnisse zur Durchführung der Installationsarbeiten verfügt).
F: Was passiert nach Erhalt des Leihprojektors?
A: Nach Erhalt des Leihprojektors ist der Systemintegrator bzw. der Kunde verantwortlich dafür, dass der defekte Projektor an Canon zurückgegeben wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des defekten Produkts bereitgestellt, das in den ebenfalls bereitgestellten Versandkarton eingepackt werden sollte. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des defekten Produkts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.
F: Was passiert, wenn der defekte Projektor repariert ist?
A: Der Systemintegrator oder Kunde muss dafür sorgen, dass der Leihprojektor innerhalb von 5 Tagen nach Rückgabe des reparierten Geräts an Canon zurückgeben wird. Es werden Versandetiketten für die Rücksendung des Leihgeräts bereitgestellt, das in den ebenfalls bereitgestellten Versandkarton eingepackt werden sollte. Das Versandunternehmen muss kontaktiert werden, um die Abholung des Leihgeräts so schnell wie möglich zu arrangieren. Unter normalen Bedingungen werden Versandkosten von Canon abgedeckt.
F: Wessen Aufgabe ist es, den defekten Projektor auszubauen und nach Abschluss der Reparatur neu zu installieren?
A: Canon übernimmt die Aufgabe des Aus- und Einbauens des ursprünglichen Projektors nicht. Das ist Aufgabe des Kunden oder seines Systemintegrators.
F: Wessen Aufgabe ist es, den Leihprojektor zu installieren und nach Abschluss der Reparatur wieder auszubauen?
A: Canon übernimmt die Aufgabe des Aus- und Einbauens des Leihprojektors nicht. Das ist Aufgabe des Kunden oder seines Systemintegrators.
F: Welche Konsequenzen hat es, wenn das Leihgerät verloren geht oder beschädigt bzw. gestohlen wird?
A: Canon bietet Leihprojektoren für Kunden oder deren Systemintegratoren im Rahmen der Standard-Leihbedingungen von Canon an, die akzeptiert worden sein müssen, wenn das Angebot eines Leihprojektors im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices für Projektoren angenommen wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren müssen sicherstellen, dass jedes einzelne Element der Leihgabe im selben Zustand wie zur Auslieferung zurückgegeben wird. Kunden oder ihre Systemintegratoren sind verantwortlich für jeden Verlust, Schaden oder Diebstahl jeglicher Leihausrüstung und müssen Canon unter Umständen für Reparatur oder Ersatz der Leihausrüstung entschädigen. Kunden oder ihre Systemintegratoren sollten in Erwägung ziehen, eine geeignete Versicherung abzuschliessen, die Kosten für Ausrüstung oder Leihgeräte abdeckt.
Die folgende Tabelle führt diejenigen Länder auf, in denen der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren angeboten wird. Weitere Informationen finden Sie in den vollständigen Geschäftsbedingungen. Die Kontaktinformationen für die einzelnen Länder finden Sie unten.
Beachten Sie, dass der erweiterte Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren, falls verfügbar, nur für qualifizierte Produkte angeboten wird.
Land | Kontaktdaten des Helpdesks |
Österreich |
+43 1 360 277 45 67 |
Belgien |
+32 (0)2 620 01 97 |
Tschechische Republik |
+420 296 335 619
|
Dänemark |
+45 70 20 55 15 |
Estland |
+372 630 0530
|
Finnland |
+358 (020) 366 466
|
Frankreich |
+33 (0)1 70 48 05 00 |
Deutschland |
069 2999 3680 |
Ungarn |
+36 (06)1 235 53 15 |
Irland |
+353 16 990 990 |
Italien |
+39 02 3859 2000 |
Lettland |
+371 67 38 75 10
|
Litauen |
+370 5 215 9966 |
Luxemburg |
+352 27 302 054 |
Norwegen |
+47 23 50 01 43 |
Polen |
+48 22 583 4307 |
Portugal |
+351 21 424 51 90 |
Slowakei |
+421 (0)250 102 612 |
Spanien |
+34 91 375 45 55 |
Schweden |
+46 (0)8 519 923 69 |
Schweiz |
+41 22 567 58 58 |
Niederlande |
+31 (0)20 721 91 03 |
UK |
+44 (0)207 660 0186 |
Anrufe, die zum Ortstarif abgerechnet werden und die von Ihrem derzeitigen Mobilfunk- oder Festnetz-Tarifmodell bzw. -anbieter abhängig sind. Um Informationen zu den genauen Gebühren zu erhalten, setzen Sie sich zunächst bitte mit Ihrem Anbieter in Verbindung.
Die folgenden Mitgliedsländer der europaweiten Canon Garantie (EWS) bieten erweiterten Leihgeräte-Garantieservice für Projektoren an:
Österreich
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Belgien
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Tschechische Republik
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Dänemark | Estland* |
Finnland | Frankreich | Deutschland | Ungarn | Irland |
Italien | Lettland* | Litauen* | Luxemburg | Niederlande |
Norwegen | Polen | Portugal | Schweiz | Slowakei |
Spanien | Schweden | UK |
* In Estland, Lettland und Litauen steht die erweiterte Leihgeräte-Garantie für Projektoren nur für qualifizierte Projektormodelle zur Verfügung, die ab dem 1. Januar 2016 erworben worden sind.
Die folgenden Modelle werden im Rahmen des erweiterten Leihgeräte-Garantieservices berücksichtigt:
XEED
XEED WUX400ST
|
XEED WX450ST |
XEED WUX450ST
|
XEED WUX450 |
XEED WUX4000
|
XEED WX520 |
XEED WUX500
|
XEED WUX5000 |
XEED SX6000 | XEED WX6000 |
XEED WUX6000 |
XEED WUX6010 |
XEED 4K500ST | Alle medizinischen Varianten der aufgelisteten Modelle |
LX
LX-MU500 | LX-MU600Z
|
LX-MU700 | LX-MU800Z
|
LX-MW500 | Alle medizinischen Varianten der aufgelisteten Modelle |