DIE REDLINE CHALLENGE

Canon Redline Challenge
Geschäftsbedingungen

1. VERANSTALTER UND TEILNEHMER

1.1. Veranstalter ist Canon Europa N.V., mit eingetragenem Firmensitz Bovenkerkerweg 59, 1185 XB, Amstelveen, Niederlande („Canon“). Jedes Unternehmen, jedes Tochterunternehmen, jede Partnerschaft oder andere juristische Person, die mehrheitlich Canon gehört oder unter gemeinsamer Leitung durch Canon steht, ist ein „Canon Partnerunternehmen“, und Canon und Canon Partnerunternehmen sind gemeinsam die „Canon Gruppe“.

1.2. Alle Teilnehmer („Teilnehmer“) müssen Amateurfotografen im Alter von mindestens 18 Jahren mit Wohnsitz in einem der folgenden Länder sein: Deutschland, Österreich, Schweiz, Frankreich, Spanien, Portugal, Italien, Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Vereinigtes Königreich, Irland, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Estland, Lettland, Litauen, Island, Tschechische Republik, Ungarn, Polen, Slowakei, Südafrika, Bahrain, Iran, Irak, Jordanien, Kuwait, Libanon, Oman, Katar, Saudi-Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Jemen, Algerien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Kamerun, Kap Verde, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Komoren, Demokratische Republik Kongo, Dschibuti, Ägypten, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Côte d’Ivoire, Kenia, Liberia, Libyen, Mali, Mauretanien, Marokko, Niger, Nigeria, Republik Kongo, Ruanda, São Tomé und Príncipe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Südsudan, Sudan, Tansania, Gambia, Togo, Tunesien, Uganda, Westsahara, Bulgarien, Kroatien, Zypern, Griechenland, Malta, Rumänien, Slowenien, Serbien, Nordmazedonien, Ukraine, Bosnien und Herzegowina, Israel, Usbekistan, Aserbaidschan, Angola, Botsuana, Lesotho, Madagaskar, Malawi, Mauritius, Mayotte, Mosambik, Namibia, Réunion, St. Helena, Seychellen, Eswatini, Sambia, Georgien, Moldau, Kasachstan und Simbabwe.

1.3. Professionelle Fotografen und Personen, die mehr als 20 % ihres Jahreseinkommens mit Fotografie verdienen, Angestellte der Canon Gruppe, deren Angehörige und Vertreter sowie sonstige direkt an diesem Wettbewerb und am Sponsoring beteiligte Personen sind nicht teilnahmeberechtigt.

1.4. Durch die Teilnahme an diesem Wettbewerb erkennen alle Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen als verbindlich an, sofern keine anderweitige schriftliche Mitteilung erfolgt ist.

2. DER WETTBEWERB

2.1. Aktionszeitraum: Wettbewerbsbeiträge können vom 19. August 2023 ab 00:01 Uhr (GMT) bis zum 16. September 2023 um 23:59 Uhr eingereicht werden.

2.2. Füllen Sie auf https://de.canon.ch/get-involved/redline-challenge/ das Online-Formular mit Ihren Angaben (Name, E-Mail-Adresse, Wohnsitzland) sowie die Umfrage aus. Laden Sie anschliessend ein Foto hoch, das die in Absatz 3 genannten Kriterien erfüllt, um am Wettbewerb teilzunehmen.

2.3. Es ist kein Kauf erforderlich. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos. Die eingereichten Fotos müssen nicht mit Canon Geräten aufgenommen sein.

2.4. Für die Teilnahme sind ein Internetzugang und eine gültige E-Mail-Adresse erforderlich.

2.5. Während des Aktionszeitraums ist maximal ein (1) Wettbewerbsbeitrag pro Person zulässig.

2.6. Unvollständige, ungültige oder unangemessene Wettbewerbsbeiträge oder Wettbewerbsbeiträge, die nach dem Einsendeschluss am 16. September 2023 um 23:59 Uhr (GMT) eingehen, sind von der Veröffentlichung und von der Auszeichnung mit einem Preis ausgeschlossen.

2.7. Durch Einsendung eines Wettbewerbsbeitrags gewährt jeder Teilnehmer der Canon Gruppe eine unwiderrufliche, weltweite, gebühren- und tantiemenfreie unterlizenzierbare Lizenz zur Veröffentlichung, Wiederveröffentlichung, Ausstellung und Verwendung des eingereichten Bildmaterials für alle mit diesem Wettbewerb in Zusammenhang stehenden Zwecke, darunter auch die Veröffentlichung auf Websites der Canon Gruppe, in Social Media-Kanälen/Konten der Canon Gruppe und auf anderen Websites der Canon Gruppe oder ihrer Vertreter/Auftragnehmer, sowie zur Verwendung in Marketingmaterialien (auch auf Messen) im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr nach Beendigung des Wettbewerbs. Jeder Teilnehmer gewährt der Canon Gruppe und ihren Vertretern/Auftragnehmern das Recht, Bildmaterial zu moderieren, zu ändern oder zu löschen, wenn es in seiner Gesamtheit oder in einzelnen Aspekten als für die Veröffentlichung auf der Website des Wettbewerbs oder in anderen Materialien im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb ungeeignet befunden wird. Die Wettbewerbsteilnehmer erklären sich auch damit einverstanden, als Fotograf oder Ersteller des von ihnen eingereichten Bildmaterials identifiziert bzw. genannt zu werden.

3. BILDKRITERIEN

3.1. Das eingereichte Bildmaterial muss die folgenden Kriterien erfüllen:


a) Die Herausforderung widerspiegeln „Room to Breathe“ – Wir fordern Sie heraus, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren und einen „Weniger ist mehr“-Ansatz an Motiv und Bildkomposition zu wählen. Gesucht sind Aufnahmen, die ein Auge für Minimalismus beweisen.

b) Kreativität – Ist Ihr Beitrag frisch und originell?

c) Wirkung –Welche Emotionen oder Reaktionen werden durch den Beitrag hervorgerufen? Ist der Beitrag unterhaltsam, spricht er Emotionen an oder regt er zum Nachdenken an?

d) Technische Fertigkeiten -Beweist die Art der Aufnahme Kenntnisse hinsichtlich der Möglichkeiten der Kamera und des Motivs?


3.2. Die Bildgrösse muss 150 DPI, 2.000 px am längeren Bildrand betragen. Teilnehmer dürfen keine Bilder hochladen, die bereits bei einem von diesen oder anderen Veranstaltern organisierten Wettbewerb eine Auszeichnung oder einen Preis gewonnen haben.

3.3. Das eingereichte Bildmaterial darf nicht stark bearbeitet oder manipuliert worden sein. Unter anderem dürfen beispielsweise keine Gegenstände zum Bildmaterial hinzugefügt oder daraus entfernt worden sein, das Bildmaterial darf nicht aus zusammengesetzten Bildern bestehen, und auf den Bildern dürfen keine Wasserzeichen zu sehen sein. (Weitere Informationen finden Sie in Absatz 4.2 vi.) Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei nicht um eine vollständige Liste von Beispielen handelt.

3.4. Dieser Wettbewerb testet die Kreativität und die Fähigkeiten eines Fotografen. Jede Verwendung von künstlicher Intelligenz widerspricht dem Wettbewerbsgeist und ist gänzlich verboten (einzige Ausnahme: Funktionen, die in unveränderten Produktionskameras integriert sind). Siehe 4.3 und 4.4 für weitere Details.

4. TEILNAHMEVORAUSSETZUNGEN

4.1. Bei den eingereichten Fotos muss es sich um Originale handeln, die von den Teilnehmern aufgenommen wurden.

4.2. Das von den Teilnehmern eingereichte Bildmaterial darf folgende Inhalte nicht darstellen:


i) erkennbare Personen, es sei denn, der Teilnehmer kann nachweisen, dass die abgebildeten Personen schriftlich alle erforderlichen Zustimmungen zur Einreichung sowie zur Verwendung und Veröffentlichung des Bildmaterials durch die Canon Gruppe gemäss Absatz 2.7 der vorliegenden Teilnahmebedingungen erteilt haben (dabei ist zu beachten, dass die Teilnehmer dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Zustimmungen einzuholen und durch ordnungsgemäss ausgefüllte Model-Release-Formulare zu belegen); oder

ii) Kunstwerke, es sei denn, der Teilnehmer kann nachweisen, dass ihm eine Lizenz zur Verwendung und Veröffentlichung dieser Kunstwerke durch die Canon Gruppe gemäss Absatz 2.7 dieser Teilnahmebedingungen erteilt worden ist; oder

iii) Logos und Markennamen, es sei denn, der Teilnehmer kann nachweisen, dass ihm eine Lizenz zur Verwendung und Veröffentlichung dieser Logos und Markennamen durch die Canon Gruppe gemäss Absatz 2.7 der Teilnahmebedingungen erteilt worden ist; oder

iv) deleidigende, obszöne, sexualisierte, herabwürdigende, diffamierende, gewaltverherrlichende, schmähende, belästigende, eine Bedrohung darstellende oder anstössige Inhalte in Bezug auf ethnische Zugehörigkeit, Religion, Herkunft oder Geschlecht bzw. Inhalte, die sich negativ auf Namen, Ruf oder Goodwill der Canon Gruppe oder eines Markenpartners auswirken könnten oder anderweitig nicht für die Veröffentlichung geeignet sind; oder

v) jegliche Inhalte, die die Rechte Dritter beeinträchtigen könnten, einschliesslich Urheberrechten, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechten, bzw. Inhalte, die sich auf Marken Dritter oder Namen, Logos und/oder Warenzeichen Dritter beziehen; oder

vi) Wasserzeichen aller Art, Copyright-Vermerke oder sonstige Informationen, mit denen eine Identifizierung des Teilnehmers möglich wäre. (Hinweis: Ein in den Metadaten des Bildmaterials eingebetteter Copyright-Vermerk ist zulässig.) Damit die Beurteilung so gerecht wie möglich erfolgt, haben die Jurymitglieder während der Beurteilung kein Recht auf Einsicht in die Namen der Teilnehmer. Bildmaterial, das den Namen eines Teilnehmers, Wasserzeichen, Copyright-Vermerke oder sonstige Informationen enthält, mit denen eine Identifizierung des Teilnehmers möglich wäre, wird disqualifiziert und der Jury nicht vorgelegt.


4.3. Das vom Teilnehmer eingereichte Bild darf nicht mithilfe von Software, Tools oder Technologien erstellt, generiert, bearbeitet, zusammengesetzt oder manipuliert werden, die in irgendeiner Form künstliche Intelligenz beinhalten. Dies beinhaltet insbesondere, aber nicht ausschliesslich jede Verwendung von generativer künstlicher Intelligenz, einschliesslich generativer Füllfunktionen. Die Verwendung von Funktionen, die ein inhärenter Teil der Produktionsspezifikationen von Kameras sind (z. B.: Autofokus und Bildverarbeitung) führt jedoch nicht zu einer automatischen Disqualifikation, solange kein Verdacht besteht, dass die Kamera in irgendeiner Weise modifiziert wurde.

4.4. Alle Finalisten in der engeren Auswahl werden kontaktiert und gebeten, die RAW-Datei ihres eingereichten Bildes bereitzustellen; diese wird auf Verwendung von KI-Technologien untersucht und u. U. nach Ermessen der Jurymitglieder auch zur Beurteilung weiterer Wettbewerbskriterien (z. B.: Zusammensetzung, übermässige Bearbeitung und Manipulation) herangezogen. Wird die RAW-Datei nicht innerhalb der genannten Frist eingereicht, hat dies eine Disqualifikation zur Folge.

4.3. Sie gestatten Canon ausserdem, Sie zum Zwecke der Wettbewerbsverwaltung oder ggf. bezüglich einer weiteren Verwendung des für den Wettbewerb eingereichten Bildmaterials durch die Canon Gruppe zu kontaktieren.

5. GEWÄHRLEISTUNG

Durch das Einreichen eines Wettbewerbsbeitrags gewährleistet der Teilnehmer Folgendes:

5.1.Der Teilnehmer ist der alleinige Autor des Bildmaterials;

5.2. Der Teilnehmer ist Inhaber der Urheberrechte am Bildmaterial;

5.3. Das Bildmaterial und jedes darin enthaltene Element verletzt keine Rechte Dritter (einschliesslich Urheberrechte, Persönlichkeits- oder Datenschutzrechte);

5.4. Wenn im Bildmaterial eine Person oder das Bild einer Person enthalten ist, hat der Teilnehmer die schriftliche Einwilligung dieser Person(en) erhalten, dass die Canon Gruppe ihr Abbild wie in den vorliegenden Teilnahmebedingungen beschrieben verwenden darf; und

5.5 Falls das Foto in einem anderen Land als im Wohnsitzland des Teilnehmers aufgenommen wurde, hat der Teilnehmer die für dieses Land geltenden Rechte eingehalten, unter anderem einschliesslich gesetzlichen Anforderungen zu Urheberrechten, Persönlichkeits- und Datenschutzrechten sowie Eigentumsrechten.

Canon gewährleistet Folgendes:

5.6 Canon handelt im Rahmen der in bzw. unter diesen Teilnahmebedingungen gewährten Rechte.

6. DER PREIS

6.1 Der Gesamtsieger erhält eine Canon Ausrüstung im Wert von 5.000 €, die Folgendes beinhaltet („der Preis“):


a) Canon EOS R5

B) CANON RF 24-105MM F4L IS USM


6.2. Canon benachrichtigt den Gewinner binnen 5 Geschäftstagen nach Auswahl des Gewinners per E-Mail an die bei Einreichung des Wettbewerbsbeitrags angegebene Adresse. Der Gewinner muss binnen 14 Kalendertagen nach diesem Erstkontakt seine Teilnahmeberechtigung und die Akzeptanz des Preises bestätigen. Antwortet der Gewinner nicht binnen 14 Kalendertagen nach Erstkontakt, behält sich Canon das Recht vor, den Gewinner zu disqualifizieren. Wurde der Gewinner disqualifiziert, so behält sich Canon das Recht vor, den Preis einem anderen auf die gleiche Art und Weise ausgewählten Teilnehmer zuzusprechen. Für nachrangig ausgewählte Gewinner gilt unter Umständen eine kürzere Antwortzeit.

6.3. Canon behält sich das Recht vor, den Namen und die Stadt bzw. Region des Gewinners zu veröffentlichen oder ggf. die Preisverleihung nach dem Enddatum des Wettbewerbs bekannt zu geben. Wenn ein Gewinner nicht möchte, dass derartige Angaben veröffentlicht werden, muss er Canon zum Zeitpunkt der Benachrichtigung über den Gewinn darauf hinweisen.

6.4. Der Preis ist nicht übertragbar und kann nicht durch Bargeld- oder Guthabenalternativen ersetzt werden. Sollte der Preis aus Gründen, die nicht in unserer Kontrolle liegen, nicht mehr verfügbar sein, behält sich Canon das Recht vor, einen Alternativpreis mit gleichem oder höherem Wert anzubieten.

6.5. Der Preis wird dem Gewinner binnen 30 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Gewinners per Post zugesendet. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass ein Preis nicht binnen 30 Kalendertagen nach Bekanntgabe des Gewinners eintrifft, werden dem Gewinner weitere 28 Kalendertage eingeräumt, um Canon per E-Mail an Reshma.chauhan@canon-europe.com davon zu informieren. Informiert der Gewinner Canon nicht innerhalb dieses Zeitraums, behält sich Canon das Recht vor, den Preis nicht erneut zu vergeben oder den Wert des Preises nach eigenem Ermessen zu begrenzen.

6.6. Jeder abgelehnte oder nicht beanspruchte Preis kann nach dem absoluten und alleinigen Ermessen von Canon an andere Teilnehmer vergeben werden.

6.7. Falls der Wettbewerb aus Gründen ausserhalb der Kontrolle von Canon nicht wie geplant durchgeführt werden kann, beispielsweise wegen Manipulation, unbefugter Eingriffe, Betrug, Unlauterkeit, technischen Versagens oder aus anderen Gründen, durch die Verwaltung, Sicherheit, Fairness, Integrität oder ordnungsgemässe Durchführung des Wettbewerbs unterlaufen oder beeinträchtigt werden, behält sich Canon das Recht vor, Personen zu disqualifizieren, die den Einreichungsprozess manipulieren oder die vorliegenden Teilnahmebedingungen nicht erfüllen, und den Wettbewerb abzusagen, zu ändern oder auszusetzen oder betroffene Einsendungen für ungültig zu erklären.

6.8. Canon übernimmt keine Haftung für verloren gegangene, verspätete, defekte, beschädigte, fehlgeleitete oder unvollständige Einsendungen bzw. für Einsendungen, die aus technischen oder anderen Gründen nicht zugestellt werden können. Ein Nachweis der Absendung gilt nicht als Eingangsnachweis. Die Canon Gruppe garantiert nicht, dass die Webseite für die Einreichung von Wettbewerbsbeiträgen ununterbrochen zugänglich oder sicher ist.

7. GEWINNERAUSWAHL

7.1 Alle gültigen Einsendungen, die innerhalb des Aktionszeitraums eingehen (Einsendungen werden geprüft), werden von einem unabhängigen Jurorengremium bewertet. In insgesamt drei (3) Bewertungsrunden werden auf Grundlage der in Absatz 3 aufgeführten Kriterien zehn (10) Finalisten ausgewählt. Aus den zehn (10) Finalisten wählt das Jurorengremium einen (1) Gewinner aus.

7.2 Der Gewinner wird zwischen dem 9. Oktober und dem 16. Oktober 2023 ausgewählt.

8. PERSONENBEZOGENE DATEN

8.1. Canon Europa N.V., 59 Bovenkerkerweg, 1185 XB, Niederlande, ist der Datenverantwortliche bezüglich jeglicher von den Teilnehmern bereitgestellten personenbezogenen Daten. Die überlassenen personenbezogenen Daten werden sicher verwahrt und können unter Umständen auf einen sicheren Server ausserhalb des Wohnsitzlandes der betroffenen Person übertragen werden. Die von den Teilnehmern übermittelten personenbezogenen Daten unterliegen der Canon Datenschutzerklärung für Privatkunden https://myid.canon/canonid/#/policy.

8.2. Jegliche personenbezogenen Daten, die für die Durchführung dieses Wettbewerbs bereitgestellt wurden, werden von Canon und/oder von jeglichem von Canon mit der Unterstützung der Wettbewerbsdurchführung beauftragten Vertreter ausschliesslich für die Zwecke dieses Wettbewerbs und ggf. zu Marketingzwecken verwendet; die personenbezogenen Daten werden Dritten zu keinen anderen Zwecken bereitgestellt, zu denen nicht Ihre ausdrückliche Zustimmung vorliegt.

9. ALLGEMEINE HINWEISE

9.1. Canon behält sich das Recht vor, Einsendungen auszuschliessen oder den vollen Wert eines Preises zurückzufordern, wenn Canon der Ansicht ist, dass ein Missbrauch der oder ein Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen dieses Wettbewerbs vorliegt.

9.2. Im gesamten gesetzlich zulässigen Umfang haften weder Canon noch seine zugehörigen Agenturen und Unternehmen für Verluste (auch nicht für indirekte, Sonder- oder Folgeschäden oder Gewinnausfälle), Kosten oder Schäden, die in Zusammenhang mit diesem Wettbewerb oder mit der Entgegennahme und Nutzung des Preises entstehen oder fortbestehen (ob Fahrlässigkeit vorliegt oder nicht). Die Haftung der Canon Gruppe für Todesfälle oder körperliche Verletzungen, die durch Fahrlässigkeit seitens der Canon Gruppe entstehen, bleibt jedoch unberührt.

9.3. Bei Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Umsetzung der Regeln zu einem Sachverhalt in Verbindung mit diesem Wettbewerb ist die Entscheidung der Geschäftsführung von Canon endgültig und der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

9.4. Sollte ein Teil dieser Bedingungen von einem zuständigen Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar befunden werden, so wird dieser Teil von den übrigen Bedingungen getrennt, die im gesetzlich zulässigen Umfang weiterhin gültig sind.

9.5. Die Wettbewerbsbeiträge müssen von den individuellen Wettbewerbsteilnehmern selbst eingereicht werden. Sammeleinsendungen von Handels- oder Verbrauchergemeinschaften oder von Drittparteien werden nicht angenommen. Unvollständige oder unleserliche Einsendungen, Einsendungen mithilfe von Makros oder anderen Automatisierungsmethoden sowie Einsendungen, die nicht voll und ganz den Teilnahmebedingungen entsprechen, werden disqualifiziert und bleiben unbewertet. Wenn ein Teilnehmer versucht, diese Bedingungen beispielsweise mithilfe von „Skripts“, „Brute Force“, Maskieren seiner Identität durch Manipulation von IP-Adressen, Verwendung falscher Identitäten oder durch andere Automatisierungsmethoden zu umgehen, um die Anzahl seiner Wettbewerbsbeiträge in Verletzung der Wettbewerbsregeln zu erhöhen, werden die Einsendungen dieses Teilnehmers disqualifiziert und bereits vergebene Preise annulliert. Teilnehmer dürfen für Einsendungen keine anonymen E-Mail-Dienste wie GuerillaMail, Dispostable oder Mailinator verwenden.

9.6. Bei Widersprüchen zwischen den vorliegenden Teilnahmebedingungen und Angaben in Werbematerialien sind die Teilnahmebedingungen massgeblich.

10. GERICHTSBARKEIT

Für Sie als teilnehmenden Verbraucher gelten in Bezug auf diesen Wettbewerb die Gesetze des Landes, in dem Ihr Wohnsitz liegt, und Sie sind möglicherweise berechtigt, vor einem örtlichen Gericht ein Verfahren in Ihrer eigenen Sprache anzustrengen. Eine lokale Verbraucherorganisation kann dich über deine Rechte informieren. Die vorliegenden Teilnahmebedingungen schränken möglicherweise bestehende gesetzliche Ansprüche nicht ein.