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Im Fall einer Fehlfunktion eines Canon Produkts können unsere Kunden eine Garantie gemäss des European Warranty System (EWS) von Canon in Anspruch nehmen. Im Rahmen dieser Garantie werden Fehler für einen begrenzten Zeitraum nach Kauf des Produkts kostenlos behoben. Dabei gelten die aufgeführten Bedingungen.
Im Rahmen des EWS werden zwei unterschiedliche Serviceleistungen angeboten. Welches Angebot für Sie gilt, hängt von Ihrem Aufenthaltsort sowie vom erworbenen Produkt ab. Für die meisten Canon Produkte wird ein Rücksendungsgarantieservice angeboten. Wenn bei einem Produkt während der Garantiezeit ein Herstellungsfehler auftritt, muss es an eine autorisierte Servicestelle von Canon zurückgesendet werden, wo qualifizierte Service-Techniker von Canon die Reparatur kostenlos durchführen. Sie erhalten Ihr Produkt nach Abschluss der Reparatur zurück.
Für bestimmte Laser- und Tintenstrahldrucker wird (nur in ausgewählten Ländern) ein Vor-Ort-Garantieservice angeboten. In den Bedingungen für die Vor-Ort-Garantie unten finden Sie eine Liste dieser Produkte.
Wenn ein berechtigtes Produkt während der Garantiezeit einen Herstellerfehler aufweist, dann gewähren wir folgende Leistungen:
Vor-Ort-Reparatur (durch Techniker)
Vor-Ort-Austausch (per Kurierdienst)
Wenn Sie unten keine Bedingungen für die Vor-Ort-Garantie finden, ist unser Vor-Ort-Garantieservice in Ihrem Land nicht verfügbar. In diesem Fall wird nur der Rücksendungsgarantieservice angeboten.
F: Welche Garantie gilt für Canon Produkte, die in Europa erworben wurden?
A: Im Allgemeinen bietet Canon das European Warranty System (EWS) für erworbene Produkte in:–
Österreich, Belgien, Bulgarien, Kroatien, Zypern, der Tschechischen Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Irland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, der Schweiz, den Niederlanden und dem Vereinigten Königreich.
Bitte lesen Sie die vollständigen Nutzungsbedingungen dieser Garantie.
F: Muss ich mein Produkt physisch mit Canon registrieren, damit das European Warranty System (EWS) gilt oder aktiviert wird?
A: In der Regel gibt es keine gesetzliche Verpflichtung von Kunden, ein Produkt bei Canon zum Zwecke der EWS-Garantie zu registrieren. Die Registrierung bei Canon per Canon iD ermöglicht uns, Ihnen gezielte Werbematerialien und Updates zu Ihren Produkten zuzuschicken. Einige gelegentliche Aktionsgarantien erfordern eine Registrierung bei Canon, jedoch werden die spezifischen Geschäftsbedingungen der Aktion dies angeben, falls zutreffend.
F: Welche Informationen bezüglich der Garantie finde ich im Karton, wenn ich ein Canon Produkt erwerbe?
A: Für Länder in denen das European Warranty System (EWS) gilt, enthält jedes Produkt in der Regel eine EWS-Garantiekarte im Karton. Dies wird so aussehen wie die folgenden Beispiele:
F: Ist es notwendig, dass ich alle Dokumentation bei Canon vervollständige und an Canon zurückschicke, um meine European Warranty System (EWS)-Garantie zu registrieren?
A: Es ist nicht notwendig, dass Sie alle Unterlagen an Canon zurückschicken, um sich für das European Warranty System (EWS) zu registrieren. Wenn Sie ausdrücklich eine Reparatur unter Garantie im Rahmen des European Warranty System (EWS) anfordern möchten, dann ist es immer notwendig, dass Sie Canon einen gültigen Nachweis über den ursprünglichen Kauf (einschliesslich des ursprünglichen Kaufdatums) für das betreffende Produkt zukommen lassen. In einigen Fällen kann eine ausgefüllte Garantiekarte ebenfalls erforderlich sein. Bitte beachten Sie bei spezifischen Anforderungen das betreffende Land.
F: Welche Dokumentation ist erforderlich, um Anspruch auf eine Reparatur unter Garantie im Sinne des European Warranty System (EWS) zu erheben?
A: Wenn Sie ausdrücklich eine Reparatur unter Garantie im Rahmen des European Warranty System anfordern möchten, dann ist es immer notwendig, dass Sie Canon einen gültigen Nachweis über den ursprünglichen Kauf (einschliesslich des ursprünglichen Kaufdatums) für das betreffende Produkt zukommen lassen. In einigen Fällen kann eine ausgefüllte Garantiekarte ebenfalls erforderlich sein. Bitte beachten Sie bei spezifischen Anforderungen das betreffende Land. Angebote mit Aktionsgarantie können auch weitere Anforderungen enthalten. Beachten Sie daher bitte die spezifischen Geschäftsbedingungen jeglicher Sonderaktionen (falls zutreffend)
F: Wie registriere ich eine EWS-Garantie für ein Canon Produkt, das ich als Geschenk erhalten habe?
A: In der Regel gibt es keine gesetzliche Verpflichtung von Kunden, ein Produkt bei Canon zum Zwecke der EWS-Garantie zu registrieren. Wenn Sie ausdrücklich eine Reparatur unter Garantie im Rahmen des European Warranty System anfordern möchten, dann ist es immer notwendig, dass Sie Canon einen gültigen Nachweis über den ursprünglichen Kauf (einschliesslich des ursprünglichen Kaufdatums) für das betreffende Produkt zukommen lassen. In einigen Fällen kann eine ausgefüllte Garantiekarte ebenfalls erforderlich sein. Dieser erforderliche Kaufnachweis (einschliesslich des ursprünglichen Kaufdatums) gilt auch für Produkte, die als Geschenk erhalten wurden.
F: Wie lange ist ein typisches Canon European Warranty System (EWS) gültig?
A: Im Allgemeinen werden Canon Produkte mit einer 24-monatigen EWS-Garantie angeboten. Ausnahmen können und werden vorkommen, daher bieten Einzelhändler oftmals eigene Angebote zur Garantieverlängerung an. Im Zweifel wenden Sie sich an den Abschnitt zur Garantie der Canon Support Website des jeweils zutreffenden Landes oder an Ihren Händler (im Fall von Garantieverlängerungen durch den Händler).
F: Wenn ich ein Canon Produkt ausserhalb der Länder kaufe, für die Canon das European Warranty System (EWS) anbietet, fällt mein Produkt noch unter das European Warranty System (EWS), wenn mein Wohnsitz in einem EWS-Land liegt?
A: Einzelheiten zu den spezifischen angebotenen Garantien pro Produkt sind in der Regel in der Produktverpackung enthalten. Im Allgemeinen gilt für Produkte eine Garantie, die für deren Vertriebsregion gilt, und Kunden müssen Produkte in die zutreffende Region zurückbringen, um Anrecht auf eine Reparatur unter Garantie zu haben. Canon bietet in der Regel keine globale Garantie, sofern nicht ausdrücklich für bestimmte Produkte/Regionen erwähnt.
F: Wenn ich ein Canon Produkt erworben habe und mich später dazu entscheide, es innerhalb der angegebenen Garantiezeit des European Warranty System (EWS) an jemanden abzugeben/zu verkaufen, wird diese EWS-Garantie dann mit dem Produkt zusammen übertragen?
A: Ja, das European Warranty System (EWS) gilt für Canon Produkte unabhängig vom eigentlichen Besitzer des Produktes. Jedoch orientieren sich Start- und Enddatum der Garantie am ursprünglichen Kaufdatum und nicht am Datum des späteren Verkaufs. Wenn Sie ausdrücklich eine Reparatur unter Garantie im Rahmen des European Warranty System (EWS) anfordern möchten, dann ist es immer notwendig, dass Sie Canon einen gültigen Nachweis über den ursprünglichen Kauf (einschliesslich des ursprünglichen Kaufdatums) für das betreffende Produkt zukommen lassen. In einigen Fällen kann eine ausgefüllte Garantiekarte ebenfalls erforderlich sein. Bitte beachten Sie bei spezifischen Anforderungen das betreffende Land.
F: Wenn ich ein Canon Produkt erworben habe, das unter das European Warranty System (EWS) fällt und ich in ein anderes Land reise, das nicht unter das EWS fällt, und das Produkt muss repariert werden, erhalte ich dann eine Reparatur unter Garantie?
A: Technisch gesehen gelten Garantien von Canon nur innerhalb der Region, in der das Produkt verkauft wurde und für die spezifische Details zur Garantie in der Verpackung enthalten waren. Canon bietet in der Regel keine globale Garantie, sofern nicht ausdrücklich für bestimmte Produkte/Regionen erwähnt. Wir raten Canon Kunden immer, ihren örtlichen Canon Ansprechpartner zu kontaktieren, um herauszufinden, wie ihnen geholfen werden kann. In einigen Fällen kann es notwendig sein, dass Sie alle anfallenden Reparaturen bezahlen müssen und dann versuchen können, sich dies von Canon erstatten zu lassen (dies gilt nur, wenn der behobene Defekt in den Bedingungen des EWS abgedeckt ist – Missbrauch durch den Kunden ist beispielsweise ausgeschlossen), wenn Sie in die European Warranty System (EWS)-Region zurückkehren. Zur Unterstützung Ihres Anspruchs würden wir Ihnen immer raten, jegliche entsprechende Dokumentation in Bezug auf die anfallenden Gebühren/durchgeführten Reparaturen aufzubewahren.